Was tun bei fehlendem Kitaplatz?

In vielen Städten und Regionen gibt es eine dezentrale Kita-Platzvergabe. Das heißt Eltern suchen sich in der Regel selbst einen Kitaplatz. Tipps zur Kitaplatzsuche erhälst du von unter anderem kompakt zusammengefasst hier oder von uns zusammengestellt hier.

Eltern haben das Recht vom Jugendamt beraten zu werden, wie und wo man einen passenden Betreuungsplatz findet. Außerdem können Eltern einen Betreuungsplatz (schriftlich) beim Jugendamt beantragen. Zudem können Eltern den Rechtsanspruch ihres Kindes einklagen. Dafür findet ihr hier Musterbriefe.

Zudem erläutern wir euch hier das Verfahren zur Kostenerstattung von privat organisierter Kinderbetreuung durch Babysitter, Verwandte oder bspw. Kinderbetreuug im Co-Workingspace durch die Jugendämter in Berlin.

Musterbriefe für die Kitaplatzklage

Für die Zuweisung eines Kitaplatzes durch das lokale Jugendamt, die Kitaplatzklage und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilverfahren) findet ihr hier die bundesweit nutzbaren Musterbriefe zum Download. Damit wird eine Klage auch ohne anwaltliche Vertretung vereinfacht.

Einen Musterbrief bzw. ein Formular zum Ausfüllen auf Zuweisung eines Kitaplatzes beim Jugendamt findet ihr bei der DGB als PDF und Word-Dokument.

Die Anwältinnen in Flintbek, Maren Dreier und Ute Kortschakowski-Liefland, haben Musterbriefe erarbeitet und zur Verfügung gestellt:

Musterbriefe Kitaplatzklage, Eilverfahren, Zuweisung Kitaplatz

Präsentation Kitaplatzklage (Ergänzung Musterbriefe)

Den Vortrag von Rechtsanwältin Anna Gilsbach auf unserer Infoveranstaltung vom November 2018 zum Thema könnt ihr in Stichpunkten hier nachlesen:

Kitaplatzklage & Co Handout – Anna Gilsbach


Wege zum Kitaplatz – und neue Informationen zur Kostenerstattung für Babysitter

Der erste Schritt zum Kitaplatz in Berlin ist die Beantragung eines Kitagutscheins beim Jugendamt.

Wenn kein Kitaplatz oder Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter bzw. -vater gefunden werden kann, ist der Gang zum Jugendamt anzuraten. Dort ist die Kitaplatzvermittlungsstelle verantwortlich einen Platznachweis durchzuführen (also freie und geeignete Betreuungsplätze zu suchen). Alle Bezirke haben unterschiedliche Abläufe, Beratungstermine finden in der Regel zweimal pro Woche statt, eine Terminabsprache ist oftmals nicht notwendig. Die Kitagutscheinstellen können im Zweifelsfall weiterhelfen.

Sind dann alle Wege der Platz-Suche erschöpft (selbstständige Suche und die Suche durch das Jugendamt), werden die Kosten für einen Babysitter anteilig in Höhe der Förderung für Betreuungsplätze (also abhängig vom Alter des Kindes) erstattet. Die Kostenerstattung wird in der Regel für max. 3 Monate bewilligt, eine Verlängerung müsste erneut beantragt werden. Die Maßnahme ist auch interessant für Eltern, die schon einen Betreuungsplatz gefunden haben, aber noch eine Zeit bis zum Betreuungsbeginn überbrücken müssen.

Die Kostenerstattung übernehmen die Jugendämter, bitte haltet also Absprache wie die jeweiligen Verfahren in eurem Bezirk aussehen. Wer Probleme hat mit dem Jugendamt, kann sich an Kitakise Berlin wenden. Wir haben das aktuelle Schreiben der Senatsverwaltung, das an die Bezirksämter geschickt wurde zur Verlängerung der Kostenerstattung bis Ende Juli 2020. Wir vermuten dass die Maßnahme weiter verlängert werden wird, da auch in Zukunft die Kitaplätze zu knapp sein werden.

Die Senatsverwaltung für Bildung schreibt:

Nach wie vor greift dieses Verfahren erst nach Ausschöpfung aller sonst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Platznachweises gemäß KitaFöG. Es handelt sich weiterhin um eine befristete Maßnahme zur Überbrückung der Zeit, bis zu der ein Platznachweis trotz des bestehenden Rechtsanspruchs (noch) nicht erfolgen kann. Die Eltern haben hierauf kein Wunsch- oder Wahlrecht, d.h. in erster Linie geht es weiterhin als Erstes um den Nachweis eines geeigneten Platzes in Kita oder Kindertagespflege.


Hilfe bei der Kostenerstattung für Babysitter

Wer die Übernahme der Kosten für die privat organisierte Kinderbetreuung beantragt hat, und mehrere Monate auf die Bearbeitung durch das lokale Bürgeramt wartet, kann sich an die Bürgerberatung wenden, um Hilfe zu erhalten.

Hier ist der Link für die offizielle Internetseite der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters: https://www.berlin.de/rbmskzl/service/buergerberatung .
Über das dortige Kontaktformular können sich betroffene Eltern, die auf die Auszahlung der verauslagten Kosten für einen Babysitter noch warten, gerne direkt an die Bürgerberatung wenden. Hierzu sollten sie kurz ihren Einzelfall schildern, die entsprechende Behörde benennen und möglichst das dortige Vollmachtformular ausfüllen, unterschreiben und als Anlage beifügen.

 


Wir arbeiten an einer mehrsprachigen Broschüre, die alle Fragen zur Kitaplatzsuche einfach erklären soll. Hier findest du bis dahin unsere Tipps zur Kitaplatzsuche.

Was hat es mit dem Kitagutschein auf sich? Wie finde ich einen guten Kitaplatz bzw. Kindertagespflegeplatz? Welche legalen Wege stehen mir offen, wenn ich keinen Kitaplatz für mein Kind finde? Was mache ich wenn die Elernzeit ausäuft und mir der Jobverlust droht? Wie bekomme ich die Kosten für einen Babysitter erstattet? Wie kann ich den Schadensersatz einfordern? Was mache ich wenn ich zwar einen Kitaplatz habe, aber die Qualität nicht stimmt?