Die Betriebsräte der Gewerkschaft für Bildung und Erziehung in Berlin (GEW Berlin) haben einen offenen Brief an Finanzsenator Matthias Kollatz und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (beide SPD) verfasst:
Das Wort Kitakrise ist in Berlin in aller Munde und gemeint sind damit die fehlenden Kitaplätze und das fehlende Fachpersonal. Die Berliner Politik hat sich weit aus dem Fenster gelehnt und wollte den Kitaausbau vorantreiben. Die Zusagen können jedoch nicht eingehalten werden. Die Beschäftigten in den Berliner Kitas sind permanenten Belastungen und Überlastungen ausgeliefert.
In ihrer Presseerklärung ergänzt unter anderem eine Betriebsrätin was das im alltäglichen Kitaalltag bedeutet:
„Viele Kitas sind unterbesetzt. Immer mehr unausgebildete Berufsanfänger*innen werden eingestellt, während es keine zeitlichen Ressourcen für die notwendige Einarbeitung gibt. Trotzdem werden Quereinsteiger*innen vom ersten Tag an voll auf den Personalschlüssel angerechnet. Obwohl immer weniger ausgebildetes Personal in den Kitas arbeitet, steigt die Anzahl der zu betreuenden Kinder“, erklärte eine der Verfasser*innen des Briefes, Elke Schütz, Betriebsrätin der Kinder im Kiez GmbH.
Warum werden freie Plätze nicht fair vergeben?
Während meiner eigenen Kitaplatz-Suche bin ich auf ein Problem anderer Art gestoßen – auf Seiten der Betreuungseinrichtungen:
Intransparenz und Diskriminierung bei der Vergabe der freien Plätzen.
Bei drei Einrichtungen wurde ich als erste Interessentin für einen Platz ab Sommer 2019 geslistet, da war ich noch schwanger. Bekommen habe ich keinen. Auf meine Fragen hin, nach welchen Kriterien Plätze vergeben werden, erhielt ich weder bei diesen dreien noch bei anderen Einrichtungen klare und verbindliche Aussagen – außer dieser beiden:
1. Wir bevorzugen Geschwisterkinder.
2. Das Kind muss in die Gruppe passen.
Mit 1. kann ich noch leben. Mit 2. nicht.
2. ist Diskriminierung – warum?
Jedes Kind in Deutschland hat ab dem 1. Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz, unabhängig von sozialem Status oder Herkunft.
Diese Art der ungeregelten Platzvergabe kann sich zu einer existentiellen Notlage entwickeln, insbesondere für Alleinerziehende, die auf die rasche Rückkehr in die Arbeit nach Ablauf des bewilligten Elterngeldzahlungen angewiesen sind.
Zudem können sich Faktoren wie späte Eingliederung in das soziale System einer Betreuungseinrichtung und große Distanz zwischen Wohnort und Betreuungsort negativ auf die Entwicklung bzw. Sozialisierung des Kindes auswirken, sowie den Umfang der Netto-Arbeitszeit und somit das Einkommen der erwerbstätigen Eltern negativ beeinflussen.
Deshalb glaube ich, ist es sinnvoll, dass sich diese Inititiative auch mit der Verbesserung von Prozessen und Abläufen auf der Seite der Betreuungseinrichtigungen bemüht und dort für gerechte Verhältnisse sorgt.
Dafür ist die Entwicklung von verbindlichen Richtlinien für die Platzvergabe notwendig, u.a.
– Platzvergabe mit Priorität an berufstätige Alleinerziehende
– Platzvergabe mit Priorität an Kinder mit Wohnortbezug im Umkreis von 3-5 Kilometern ab Betreuungsstandort
– Offenlegung der Vergabepraxis in jeder Betreuungseinrichtung
– Verpflichtung zu dem Vergabesystem einer jeden Betreuungseinrichtung
Die Forderungen für eine transparentes und verbindliches Vergabesystem gehen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ebenfalls ein.
Ich freue mich über Kontaktaufnahme von Müttern und Vätern, die ähnliche Erfahrungen gemacht und diese Praxisbeispiele teilen und sammeln möchten.
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